Was bedeutet Diskreditierung?

Diskreditierung bezeichnet das gezielte Schädigen des Ansehens oder das Untergraben von Vertrauen in eine Person, Organisation oder Sache – oft mithilfe von Verleumdung, Indiskretionen oder Gerüchten.

Das zugrunde liegende Verb diskreditieren bedeutet „in Verruf bringen; dem Ansehen schaden“. 

Diskreditierung: TL;DR

  • Bedeutung: Jemanden oder etwas gezielt in ein schlechtes Licht rücken und Vertrauen untergraben
  • Kein eigener Straftatbestand: Strafbar sind u. a. üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Typische Felder: Politik, Wirtschaft, Medien und Social Media – besonders in Kampagnen

Diskreditierung: Bedeutung & Herkunft

Sprachlich verweist der Begriff auf das Entziehen von Kredit/Vertrauen (lat. dis „entzwei“ + credere „glauben/vertrauen“). Inhaltlich geht es um Maßnahmen, die öffentliches Vertrauen in Zielpersonen oder -themen strategisch schwächen

Schnellvergleich: Begriffe im Umfeld

BegriffKurzdefinitionRechtlicher Status (DE)
DiskreditierungStrategisches Rufschädigen/Vertrauen untergrabenKein eigener Tatbestand
DiffamierungVerächtlichmachen/Herabwürdigen, häufig als Synonym genutztJe nach Fall über §§ 186/187 einschlägig
Üble Nachrede (§ 186 StGB)Nicht erwiesen wahre Tatsachen, die herabwürdigenStraftatbestand
Verleumdung (§ 187 StGB)Wissentlich unwahre TatsachenStraftatbestand
Rufmord (umgangssprachlich)böswillige Rufschädigung, oft mit Verleumdung assoziiertKein eigener Tatbestand

Quellen: Duden (Diffamierung/Rufmord) und StGB-Normen. 

Abgrenzung kurz erklärt

  • Diskreditierung vs. Diffamierung: In der Praxis oft deckungsgleich verwendet; Diffamierung betont das herabsetzende Brandmarken
  • Diskreditierung vs. üble Nachrede (§ 186): Juristisch relevant, wenn nicht erwiesen wahre Tatsachen verbreitet werden, die herabwürdigen
  • Diskreditierung vs. Verleumdung (§ 187): Bewusst unwahre Tatsachen – schwerwiegender und höher bedroht. 
  • „Rufmord“: Geläufige Bezeichnung, kein Paragraf; tatsächliche Bewertung erfolgt regelmäßig über § 186/§ 187. 

Typische Einsatzfelder (mit Beispielen)

  • Politik & Öffentlichkeit: Skandalisierungen, Leaks, Gerüchte zur Glaubwürdigkeits-Erosion von Gegnern. 
  • Wirtschaft & Wettbewerb: Negative Frames über Produkte/Marken, um Vertrauen zu zersetzen. 
  • Social Media: Koordinierte Rufmordkampagnen verstärken Reichweite und Dauer des Schadens. 

Beispiele (Formulierungen)

„Kurz vor der Wahl zielte die Kampagne darauf ab, die Integrität der Kandidatin zu diskreditieren.“

„Anonyme Accounts diffamierten den Entwickler öffentlich als Betrüger – ohne belastbare Belege.“

„Mit selektiven Leaks sollte das Vertrauen in das Projekt untergraben werden.“ 

Diskreditierung: Synonyme & nahe Begriffe

  • diskreditieren: abqualifizieren, abwerten, durch den Schmutz ziehen, herabsetzen u. a. 
  • Diskreditierung (nahe Begriffe): Diffamierung, Rufschädigung, Verunglimpfung, üble Nachrede (Kontext beachten). 

Rechtlicher Rahmen (Deutschland) – kurz & knapp

  • § 186 StGB (Üble Nachrede): Wer Tatsachen behauptet/verbreitet, die herabwürdigen und nicht erwiesen wahr sind, macht sich strafbar; bei öffentlicher Begehung drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. 
  • § 187 StGB (Verleumdung): Wer wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet/verbreitet, wird bestraft; in besonders öffentlichen Fällen bis zu fünf Jahre
  • Weitere Delikte: Beleidigung (§ 185 StGB) ist getrennt zu sehen; die Normen finden sich im Abschnitt „Beleidigung“ des StGB. 

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. In konkreten Fällen anwaltlich prüfen lassen. Eine kompakte Orientierung (inkl. Handlungstipps) bieten u. a. zivilgesellschaftliche Ratgeber. 

Praxis: Erkennen, vorbeugen, reagieren

Warnzeichen

  • Behauptete Tatsachen ohne Belege
  • Anonyme Quellen oder „Man sagt, dass…“
  • Auffälliges Timing (z. B. kurz vor wichtigen Entscheidungen)

Do’s

  1. Dokumentieren: Screenshots, Mails, Versionsstände sichern.
  2. Trennen: Meinung vs. Tatsache (nur Letztere werden juristisch am § 186/§ 187 gemessen). 
  3. Transparenz: Korrekte Fakten proaktiv veröffentlichen; ggf. Gegendarstellung.
  4. Rechtslage prüfen: Bei klaren Tatsachenbehauptungen mit Schadpotenzial juristische Schritte erwägen. Ratgeber nennen u. a. Anzeige, Beweissicherung, Plattformmeldungen. 

Diskreditierung: Häufige Fragen (FAQ)

Ist „Diskreditierung“ automatisch strafbar?

Nein. Strafbar wird es, wenn Tatbestände wie üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187) erfüllt sind. 

Unterschied üble Nachrede vs. Verleumdung?

Bei übler Nachrede ist die behauptete Tatsache nicht erwiesen wahr; bei Verleumdung ist sie bewusst unwahr

Ist „Rufmord“ ein juristischer Begriff?

Nein, umgangssprachlich; rechtlich werden solche Fälle über § 186/§ 187 eingeordnet. 

Welche Synonyme sind gebräuchlich?

Kontextabhängig u. a. Diffamierung, Rufschädigung, Verunglimpfung; als Verb diskreditieren

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